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Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen

Die SARAD GmbH wurde durch das Bundesamt als Stelle nach §155 StrlSchV anerkannt.

Damit können Unternehmen und Vermieter in Radonvorsorgegebieten, die laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §127 und §128 zur zwölfmonatigen Messung der Radonkonzentration verpflichtet sind entsprechende Messtechnik von der SARAD GmbH beziehen.Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.