Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen
Die SARAD GmbH wurde durch das Bundesamt als Stelle nach §155 StrlSchV anerkannt.
Damit können Unternehmen und Vermieter in Radonvorsorgegebieten, die laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §127 und §128 zur zwölfmonatigen Messung der Radonkonzentration verpflichtet sind entsprechende Messtechnik von der SARAD GmbH beziehen.Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.
Aktuelles
- Zulassung RTM 1688-2 in der Schweiz
- Erweiterter Akkreditierungsumfang für Radon Kalibrierungen
- MyRIAM / DOSEman / DOSEman PRO
- SARAD Radon-Kalibrierlabor durch DAkkS akkreditiert
SARAD GmbH
Wiesbadener Straße 10
DE-01159 Dresden
Telefon: +49 351 65807-22
Fax: +49 351 65807-18
E-Mail: info@sarad.de
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