Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen
Die SARAD GmbH wurde durch das Bundesamt als Stelle nach §155 StrlSchV anerkannt. Damit können Unternehmen und Vermieter in Radonvorsorgegebieten, die laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §127 und §128 zur zwölfmonatigen Messung der Radonkonzentration verpflichtet sind entsprechende Messtechnik von der SARAD GmbH beziehen.Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.
Aktuelles
- Anerkennung als Stelle nach §155 StrlSchV für Radonmessungen
- Ab sofort verfügbar: Das neue RTM 2200 Soil Gas (2020-03-27)
- Freie Radon Online Monitoring Software (2019-12-04)
- IGRS-Konferenz 2018 (2017-12-13)
SARAD GmbH
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