Brauche ich eine anerkannte Stelle für Radonmessungen?
Nein. Wenn in einem Unternehmen eine geeignete Person (z. B. Arbeitsschutzbeauftragter, Objekt-Manager) zur Verfügung steht, so können die Messungen von dieser Person mit eigenen Geräten durchgeführt und ausgewertet werden.
Dieses Verfahren ist in der Strahlenschutzverordnung Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 2, §155 explizit verankert. Voraussetzung ist, dass die Daten vom Verantwortlichen auslesbar und eindeutig zuordenbar sind. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die verwendeten Geräte einem Qualitätsmanagement unterliegen. Diese Forderung wird z. B. durch eine wiederkehrende Kalibrierung im Abstand von zwei Jahren durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor erfüllt. Dazu müssen die verwendeten Messgeräte kalibrierbar sein. Alle SARAD-Radonmessgeräte erfüllen diese Voraussetzungen.
Häufig gestellte Fragen
- Worauf muss ich bei der Geräteauswahl achten?
- Welches Gerät liefert das schnellste Messergebnis?
- Welches Messgerät passt zu meiner erwarteten Radonkonzentration?
- Was hat es mit der Langzeitkontamination auf sich?
- Was bedeutet Sensitivität? Wie wichtig ist sie?
- Ist Thoron ein Thema, das mich auch betrifft?
- Was fordert die StrlSchV von der Radon-Messtechnik?
- Brauche ich eine anerkannte Stelle für Radonmessungen?
- Welchen Vorteil ziehe ich aus der zeitaufgelösten Radonmessung?
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