Closer to your application

Eine anerkannte Stelle für Radonmessungen nötig?

Wenn in einem Unternehmen eine geeignete Person (z. B. Arbeitsschutzbeauftragter, Objekt-Manager) zur Verfügung steht, so können die Messungen von dieser Person mit eigenen Geräten durchgeführt und ausgewertet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Geräte von einer sogenannten "Anerkannten Stelle nach §155 StrlSchV" bezogen werden. Die SARAD GmbH ist eine solche Anerkannnte Stelle.

Dieses Verfahren ist in der Strahlenschutzverordnung Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 2, §155 explizit verankert. Voraussetzung ist, dass die Daten vom Verantwortlichen auslesbar und eindeutig zuordenbar sind. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die verwendeten Geräte einem Qualitätsmanagement unterliegen. Diese Forderung wird z. B. durch eine wiederkehrende Kalibrierung im Abstand von zwei Jahren durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor erfüllt. Dazu müssen die verwendeten Messgeräte kalibrierbar sein. Alle SARAD-Radonmessgeräte erfüllen diese Voraussetzungen. Von der Anerkkannten Stelle erhalten Sie eine Anleitung zur korrekten Verwendung der Messgeräte und Durchführung der Messung.